sehr geehrter herr x
wir teilen ihnen mit das wir die erwirkung des vollstreckungstitels gegen sie im automatisiertem mahn und vollstreckungsverfahren bei dem für sie zuständigen amtsgericht nun eingeleitet haben
sobald uns der vollstreckungstitel vorliegt werden wir diesen an den für sie zuständigen gerichtsvollzieher weiterleiten
diese maßnahme können sie nurnoch durch eine umgehende zahlung in höhe von 135,69 euro abwenden
mit freundlicher empfehlung
auer witte thiel rechtsanwälte prozessabteilung
hmmm sollte man das ernst nehmen?