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  • (Zitat von Paralothic)Was du meinst, ist die Gewährleistung, das ist was ganz anderes.
  • Gewährleistungsanspruch hast du gesetzlich gegenüber dem Händler, der gewährleistet, das die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne Mägnel ist. Innerhalb der ersten 6 Monate muss er dir beweisen, dass du den Defekt verursacht hast, danach musst du nachweisen, dass du den Defekt nicht verursacht hast. Der Händer darf sich nicht rausreden und einen z.B. auf die garantie des Herstellers verweisen oder verlangen, dass die defekte Ware zur Reparatur eingeschickt wird. Der Kunde hat die Wahl - Umtausch…