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Probleme mit Flirt-Fever
BeitragEinfach nichts tun ist hier wirklich die schlechte Methode. Überprüf auf jeden Fall nochmal sämtliche Unterlagen die du zu deiner Registrierung hast (Anmeldungsbestätigung, Kündigungsschreiben, Rechnungen, Abbuchungen, Gebrauchsbedingungen etc.) und lass sie nochmal von z.Bsp. der Verbraucherschutzzentrale gegenprüfen (und dir das Gutachten von ihnen, sofern sie eins kostenfrei anfertigen, in schriftlicher Form geben lassen). Erst wenn du dann immer noch zu 100% der Meinung bist dass der Fehler… -
Probleme mit Flirt-Fever
BeitragDachte ich mir eigentlich auch, aber naja, sieht halt nur nach dem Standartfall von Betrug aus -
Probleme mit Flirt-Fever
BeitragNicht bestellen, ganz einfach Würd ich auch nicht tun. Leider erlaubt das Deutsche Gesetz viel zu viele dieser Betrügerein. -
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BeitragNaja, für Amazon kann man eine Ausnahme machen, aber ganz ehrlich, wie viele Dinge kriegst du im Online-Shop die du im Laden nicht kriegst? -
Probleme mit Flirt-Fever
BeitragNa gut, das sind natürlich dann Argumente Es ist ja eh jedem selbst überlassen was man mit seinem Geld macht. Wenns bei mir mal dürre aussieht lass ich den EInkauf halt komplett, ist ja auch eine Lösung -
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BeitragIn der Liebe geht es auch nicht um das "wie", sondern um das "wen" -
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Beitrag(Zitat von Jirachi93)Das kommt mir etwas zu bekannt vor. Sie ist nicht zufällig aus Köln? -
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BeitragAchso, dachte schon fast xD Aber schön wenn es gut gelaufen ist, ist leider nicht sonderlich häufig der Fall. -
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BeitragWie gesagt, selbst wenn, du hast das ganze überprüfen lassen, sie können nur verlieren -
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Beitrag(Zitat von 4kroma)Eigentlich heißt es dass man den Stein den man schon geworfen hat auch wieder fangen sollte -
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Beitrag(Zitat von Loomes)Üblicherweise versuche ich ja solche Posts zu vermeiden, aber hier: -
Probleme mit Flirt-Fever
BeitragSie drohen mit dem Gerichtsvollzieher? Omg, wenn schon faken, dann richtig. Erstmal brauch es dazu einen Gerichtsbeschluss, du wirst offiziell vorgeladen, und dann entscheidet das Gericht ob der Einsatz eines Gerichtsvollziehers nötig ist. Man stellt dazu keinen Antrag Genauso wie man niemanden verklagen kann, das übernimmt der Staatsanwalt Korrigiert mich wenn ich nun komplett daneben liege