TÜV überziehen?

  • Hey leute hab mich mal dafür interessiert wann ich denn demnächst wieder zum tüv muss weil das dieses jahr fällig wird


    habe dann heute morgen mal draufgeguckt und festgestellt das ich letzten monat hätte hinfahren müssen...


    bin jetzt also schon 5 tage drüber kann aber frühstens am 10. um 16 uhr weil da meine letzte prüfung zuende ist...


    jetzt die frage: was kommen für kosten beim tüv auf mich zu? ist die überschreitung noch in einem humanen limit?


    und was kostet mich die HU so im schnitt ?


    ist mein "erstes mal " tüv ^^


    kann da leider zu der neuen regelung 2012 nix finden wurde nur was erwähnt für die erstzulassung 2012 das es da gelten würde mit testfahrt etc


    (erstzulassung 2006)


    wäre super wenn der ein oder andere autobesitzer mir da mal nen paar infos geben könnte


    und ja ich habs versäumt hatte aber wegen den klausuren wichtigeres im kopf...



    Patrick

  • Also, beim TÜV selber kommen normalerweise keine mehrkosten für die Überziehung auf dich zu.


    Bei ein paar Tagen bzw. ein Paar Wochen, drückt die Polizei auch gerne mal ein Auge zu.
    Kommt allerdings immer auf den Polizisten an, ist seine eigene Entscheidung ob er dich nur ermahnt oder dir direkt nen Bußgeld aufhetzt.


    Beim TÜV selber kommen kosten von 40 - 50 Euro auf dich zu, also für HU und AU.
    Ich meine das es 15 für AU waren und irgendwas um die 30 für die HU.
    Nagel mich aber bitte nicht darauf fest.


    Da du auch zur GTÜ oder ähnliches fahren kannst, kann es sein dass es da auch Preisunterschiede gibt.
    Ich war bisher aber immer nur beim TÜV selber.


    Wie viel genau kann ich dir leider nicht sagen, ich Zahl einfach und damit ist die Sache für mich gegessen.


    Edit: Solltest du tatsächlich aufgrund der abgelaufenen HU angehalten werden, so langt es normalerweise zu sagen, dass du bereits nen Termin ausgemacht hast und es leider nicht früher geschafft hast / bzw. einfach vorher nicht bemerkt hast.
    Das ist für 98% aller Polizistzen ausreichend bei der geringen Überziehungszeit.
    Ich bin schon mit 2 Monaten abgelaufenen TÜV durch die gegend gefahren, weil ich einfach nicht dran gedacht hab.

    Für etwaige Fehler ist der Autor des Textes nicht haftbar zu machen.


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  • da is doch grad was geändert worden:

    Zitat

    Künftig entfällt die Rückdatierung, wenn Fahrzeughalter ihr Auto verspätet zur Hauptuntersuchung (HU) bringen. Bislang musste jemand, der die Frist versäumte, damit rechnen, dass für die Prüfplakette dennoch das Datum der tatsächlichen HU-Fälligkeit herangezogen wird. Damit verkürzte sich die Laufzeit von 24 Monaten um die überfällige Zeit. Wer also erst im April beim TÜV vorfuhr, obwohl die HU im Februar fällig war, erhielt dennoch eine Plakette mit 02.


    In Zukunft bemisst sich das Datum von Stempel und Plakette am tatsächlich wahrgenommenen Termin. Allerdings müssen Fahrzeugbesitzer, die die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschreiten, nun eine erhöhte Prüfgebühr bezahlen. Der Säumnisaufschlag beträgt 20 Prozent der normalen Gebühr.


    http://www.zeit.de/auto/2011-12/autofahrer-regelungen-2012

  • Ja das hatten die vor 2 Jahren, oder so, umgestellt.
    Das du statt dem Tag an dem du beim TÜV warst, die Plakette +2 Jahre bekommst.
    Die Plakette für den Tag an dem du eigentlich zum TÜV solltest +2 Jahre bekommst.


    Nach nen Jahr testlauf, oder so, haben sie sich aber wieder zurück entschieden.


    Das mit der Säumnisgebühr, trifft auf Jirachi noch nicht zu.

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